Jede Frau hat mit dem Beginn ihrer Schwangerschaft Anspruch auf
Hebammenhilfe. Diese ist gesetzlich in einer Gebührenordnung geregelt
und wird von den Krankenkassen übernommen.
Falls Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht in diese Regelung
fallen, wird Sie Ihre Hebamme vorher darüber informieren.
Gern betreue ich Sie vor und nach der Geburt Ihres Kindes
in folgenden Stadtgebieten Berlins:
Prenzlauer Berg, Mitte, Pankow und Weißensee
HAUPTSTADTHEBAMME ist auch auf Facebook... 